Eine Frage der haushaltspolitischen Vernunft
Die CDU Fraktion hat in der Ratssitzung am 17.11. folgenden Antrag zum Tagesordnungspunkt Investitionsstrategie gestellt. Hintergrund sind Bedenken, dass die Kosten für den Schwimmbadneubau höher ausfallen als ursprünglich von den Befürwortern aus SPD, Grünen und UWG angegeben und damit dringend notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur gefährden. Es muss aus unserer Sicht darauf geachtet werden, dass die Gemeinde sich hier nicht überhebt und auch in Zukunft in der Lage ist, sowohl ihren Pflichtaufgaben nachzukommen als auch gestalten zu können. Dabei sind aus unserer Sicht auch die Betriebskosten in den Blick zu nehmen. Von den folgenden Punkten wurden dabei Punkt 2 und 3 – wenn auch in leicht veränderter Form – angenommen. Es ist somit anzunehmen, dass in regelmäßigen Abständen die Kosten überprüft und die Projekte abgewogen werden. Zugleich konnten wir dem gesamten Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da damit aus unserer Sicht eine zu starke einseitige Fixierung und Vorfestlegung auf die Summen getroffen wurde. Sinnvoller wäre aus unserer Sicht ein schrittweises Vorgehen gewesen, welches mit unseren Vorschlägen deutlicher geworden wäre.
Im Folgenden nun der Antrag und die Begründung:
„Die CDU-Fraktion beantragt zum Tagesordnungspunkt Investitionsstrategie folgende Punkte.
Erstens: Punkt 1 wird nur für das Jahr 2022 beschlossen. Die folgenden Investitionen können erst dann beschlossen werden, wenn der Arbeitskreis Schwimmbad näher gehende Angaben zu Herstellungs- und Betriebskosten des Schwimmbads erarbeitet hat. Der Arbeitskreis wird hierzu ausdrücklich aufgefordert.
Zweitens: Punkt 6 Feuerwehrgerätehaus Hillmicke – ist um ein Jahr mit Abschluss im Jahr 2026 nach vorne zu ziehen.
Drittens: Um „Ist“ und „Soll“ der Planungen vergleichen zu können und insbesondere die Erfüllung der Pflichtaufgaben sicherzustellen, evaluiert die Verwaltung den Plan rechtzeitig vor der Einbringung des jährlichen Haushalts hinsichtlich des Fortgangs der Investitionsmaßnahmen und gibt dem Rat dies zur Kenntnis. Hierzu wird die Sitzung im September vorgeschlagen.
Viertens: Über den weiteren Fortgang der Investitionen zum Schwimmbad wird im Rahmen der Sitzung im September 2022 beraten. Sollten weitergehende Klärungen bei den Kosten zur Gesamtschule und zum Schwimmbad als den beiden größten Einzelposten bei den Investitionen vorher stattgefunden haben, kann darüber auch vorher im Jahr 2022 entschieden werden.„
Der Antrag wurde wie folgt begründet:
Der vorgelegte Entwurf zeigt die zahlreichen Investitionen auf, die die Gemeinde in den kommenden Jahren zu bewältigen hat. Als drei große Themen werden der Ausbau der Grundschulen, die Stärkung der feuerwehrtechnischen Infrastruktur und der Neubau eines Schwimmbades in den Blick genommen, wobei das größte Projekt mit dem Umbau der Gesamtschule noch nicht eingeplant ist.
Die Ertüchtigung der Feuerwehrhäuser als Pflichtaufgabe der Gemeinde, immer wieder in Beschlüssen wie im Jahr 2017 sowie im Brandschutzbedarfsplan untermauert, muss Priorität haben und umgesetzt werden. Hier steht die Politik mit den von ihr getroffenen Beschlüssen im Wort und muss die Sicherheit der Bevölkerung sowie der Feuerwehrleute als Pflichtaufgabe adäquat gewährleisten. Nicht minder bedeutsam ist unsere Zuständigkeit als Schulträger für adäquate Schulbauten zu sorgen. Wir dürfen die Zukunftschancen unserer Kinder nicht leichtfertig verspielen. Hier mahnen konkret der Schulentwicklungsplan und die Umsetzung der Ganztagsangebote zu einer schnellen Umsetzung der Umbauten an den Grundschulen. Das Schwimmbad, dessen Neubau beschlossen ist, ist eine weitere Aufgabe, die durch die personelle Verstärkung im Bauamt zwar parallel wahrgenommen werden kann, aber aus unserer Sicht Risiken birgt. Seit der Vorlage des Werdohler Modells als Alternative zur Sanierung haben sich die veranschlagten Kosten von ca. 5-6 Millionen auf 10-14 Millionen stark erhöht, also im schlechtesten Fall eine Verdreifachung. Angesichts der anstehenden Aufgaben kann dies nicht einfach hingenommen werden. Die jährliche Wiedervorlage soll sicherstellen, eventuelle finanzielle Risiken zu beobachten und sicherzustellen, dass Bildung und Bevölkerungsschutz angemessen Berücksichtigung finden und damit die Pflichtaufgaben adäquat wahrgenommen werden können.
Hierzu wird der Arbeitskreis Schwimmbad gebeten, die Kosten sowohl für die Herstellung als auch für den jährlichen Betrieb zu konkretisieren. Mit dem zu beschließenden Standort in TOP 12 werden erste Voraussetzungen zur Kostenermittlung geschaffen, das konkrete Vorgeben im nicht öffentlichen Teil besprochen. Mit der Bereitstellung der Mittel für 2022 werden darüber hinaus die finanziellen Voraussetzungen geschaffen. Da das Schwimmbad und die Gesamtschule die beiden größten Einzelposten darstellen, müssen beide gemeinsam abgewogen werden. Hier ist es sinnvoll, nicht das eine zu beschließen, ohne die Höhe der anderen Investition abschätzen zu können. Angesichts der anstehenden Investitionen muss Handlungsspielraum bleiben, um beispielsweise Investitionen in die Umgehung in Gerlingen noch überhaupt tätigen zu können. Unsere Zustimmung steht daher unter dem klaren Vorbehalt, dass die Pflichtaufgaben adäquat wahrgenommen werden können.