Nachlese zur Prioritätensetzung im Wendener Gemeinderat
Demokratie ist anstrengend. Wer in der letzten Sitzung Gast im Ratssaal war, wird dies bestätigen können. Über drei Stunden wurde über den Haushalt und über die Prioritäten der Großprojekte diskutiert, die in der Gemeinde anstehen.
Kern der Haushaltsdiskussion war der Vorschlag der drei Wendener Ampelparteien, einen Sperrvermerk für Schulgebäude und Feuerwehrhäuser einzurichten und die Arbeiten daran auf Eis zu legen. Ziel des Vorschlags ist einerseits, das von ihnen in der Haushaltsdiskussion 2021 eingebrachte Schwimmbad auf Priorität 1 zu belassen und zugleich den Bürgermeister unter Druck zu setzen, Prioritäten für die restlichen Projekte zu benennen. Die drei inoffiziellen Koalitionspartner sehen sich hierfür nicht für zuständig. Es sei eine Zumutung, hierüber eine Entscheidung zu treffen und bezeichnen dies „schwarzes Peterspiel“. Das sehen wir anders. Prioritäten setzen ist die Kernaufgabe politischer Entscheidungen und muss von der politischen Mehrheit getragen werden: Es geht darum zu sagen, was als Erstes und als Letztes kommt, wofür als Erstes Geld ausgegeben wird und was Gefahr läuft, schlussendlich hinten runter fallen zu können. Um es deutlich zu sagen: alle Fraktionen möchten alle Projekte inklusive einer Lösung für das Schwimmbad verwirklichen. Aber: Es ergibt schon einen Unterschied, was als Erstes und als Letztes angegangen wird und hier sieht die CDU die Notwendigkeit, Bildung und Bevölkerungsschutz voranzustellen. Wer die Lorbeeren ernten möchte, dass A an Platz 1 gesetzt wird, muss auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass B an Platz 2 oder 3 ist. Dies ist unausweislich, denn die Projekte müssen aus demselben Haushalt gestemmt und von derselben Personengruppe umgesetzt werden.
Zum Schluss gilt es zu betonen: Die Haushaltsdebatte gilt schlichthin als Königsdisziplin der politischen Auseinandersetzung. Die Auseinandersetzung über die zukünftigen Projekte ist anders als behauptet keine Schlammschlacht. Sie ist stattdessen eine Debatte, die zwingend öffentlich im Rat geführt werden muss.