Warum die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen

November 11, 2024

Wir haben in der letzten Sitzung des Gemeinderats den Antrag gestellt, die Bürgerinnen und Bürger über den Neubau des Schwimmbads entscheiden zu lassen. Das Ergebnis vorweg: die Bürgerinnen und Bürger werden mehrheitlich als nicht in der Lage gesehen, über den Neubau oder die Möglichkeit einer Sanierung zu entscheiden. Das Schwimmbad wird an den Generalunternehmer vergeben. Damit steht die Entscheidung, das Bad für 13,8 Mio Euro + x zu bauen.

Worum ging es: Wir haben – erstmalig in der Gemeinde Wenden und noch nie zuvor von einer Fraktion in der Gemeinde geschehen – beantragt, dass der Bürger direkt über eine Fragestellung entscheiden soll. Genauer: Soll das Schwimmbad neu gebaut oder saniert werden. Darauf lief die Debatte am Mittwoch heraus. Schlussendlich sind vom Rat beschlossene Bürgerentscheide dafür da, umstrittene Sachverhalte zu entscheiden, die auch eindeutig entschieden werden können. Eine klare, von Bürgerinnen und Bürgern getroffene Entscheidung wäre möglich gewesen.

Warum sollte der Bürgerentscheid in dieser Sache angestrebt werden: Schwimmen lernen wird fraktionsübergreifend als wichtig angesehen. Angesichts der anstehenden Maßnahmen (ca. 100 Mio bis Anfang des nächsten Jahrzehnts) ist es aus unserer Sicht notwendig, auf die Kostenbremse zu treten. Dies haben wir bei den Planungen fraktionsübergreifend in den Grundschulen und bei den Feuerwehrhäusern bereits getan. Die reellen Kosten steigen aber weiter – wie fast überall und vor allem am Bau. Daher erreichten uns immer wieder Informationen aus der Bevölkerung, die das Thema emotionalisiert in beide Richtungen auslegten. Kurz: der Neubau ist unbedingt notwendig auf der einen Seite – der Neubau ist viel zu teuer. Die Emotionalität lässt sich auch allein schon aus der Berichterstattung nachvollziehen.

Warum halten wir eine Sanierung für günstiger: erste Schätzungen und Untersuchungen aus 2019 und 2020 sahen eine umfassende Kernsanierung des alten Bads bei ca. 4,8 Mio Euro, wobei Kernsanierung auch eine Erweiterung um Räume für die DLRG und einen behindertengerechten Umbau umfasste und die 4,8 Mio Ausgaben noch bis zu 45% per Fördergelder hätten finanziert werden können. Ergebnis wäre gewesen: Sanierung, Umbau und weiterhin ein Becken von 8x 16,66 m. Das kleine Becken wäre die Folge gewesen, ohne Zweifel. Die Kosten eines Neubaus mit einem Becken 10x25m wurden insgesamt auf 8,8 Mio geschätzt. Dies wurde von der damaligen Opposition und jetzigen Mehrheit als massiv übertrieben dargestellt. In Werdohl sei doch für knapp unter 5 Mio Euro ein Bad gebaut worden. Bei der Differenz solle man stutzig werden. Wir haben die Schätzung als für Wenden nicht zutreffend angesehen. Eins vorweg: die Kostensteigerung für den Bau von Schwimmbädern von 2019 bis heute beträgt ca. 44%. – Bezogen auf die 8,8 Mio wären das heute um die 13 Mio Euro. Die Schätzungen waren also gut – wobei uns bewusst ist, dass auch eine Sanierung Unvorhergesehenes beinhalten kann. Das verschweigen wir – anders als uns vorgeworfen wird – keineswegs.

Die Kostenschätzungen entwickelten sich wie folgt:

  • 5 Mio Werdohl als erster Anfang 2019
  • von der Opposition als zu hoch angenommene 8,8 Mio Schätzung durch die Verwaltung Anfang 2020
  • zu Beginn 2021 9,8 Mio von der Verwaltung geschätzt, was ebenfalls bezweifelt wurde und Beschluss eines Neubaus
  • Ende 2021 Schätzung auf 12,1 Mio für das beschlossene Projekt
  • September 2022 Beschluss von 12,1 Mio als Obergrenze für das Gesamtprojekt  
  • Vergabe mit bereits feststehenden und bereits ausgegeben Kosten in Höhe von 13,8 Mio + x

Woraus setzen sich die Kosten des beschlossenen Neubaus zusammen

  • Vergabe und bereits ausgegebene Planungskosten: bereits aufgelaufene Planungskosten etc. plus Generalunternehmer 13.127.302 Euro,
  • bereits feststehend bzw. zu erwarten:
    • 100.000 für die zu vergebende Bauherrenschaft/ Qualitätssicherung während des Baus
    • ca. 600.000, die noch im Rahmen des Baus an den Projektsteuerer zu zahlen sind.

Indirekt mit dem Neubau zusammenhängende Kosten, die anteilig dem Neubau zugerechnet werden müssen

  • einmalige Abschreibung auf das alte Schwimmbad und Abriss: ca. 900.000
  • Parkplatz und Photovoltaik: ca. 825.000. Es wird argumentiert, der Parkplatz wäre eh gekommen. Beim Bauantrag für das Schwimmbad werden die Parkplätze allerdings benötigt und der Parkplatz wurde anlässlich des Schwimmbadbaus vergeben. Mehr noch: Es werden die Parkplätze für den Bauantrag benötigt.
  • Grundstück: ca. 350.000
  • Trafo zur Anbindung der notwendigen Photovoltaikanlagen zur Versorgung des Schwimmbads: mehrere Hunderttausend
  • Risiken und Kostensteigerungen, die auch beim Bau mit einem Generalunternehmer auftreten können.

Warum jetzt noch den Bürger fragen

Das Fragen des Bürgers hätte nicht viel Zeit gekostet. Bei einer Bestätigung des Neubaus hätte man vielleicht 3 Monate verloren. Man hätte ohne großen Aufwand die Sanierung schätzen lassen können und hätte faktenbasiert – wie von allen gefordert – entscheiden können. Erste Untersuchungen gab es schon, weitergehende wurden aber mit dem Beschluss des Neubaus von der Mehrheit untersagt. Der Bürger hätte nur entscheiden müssen zwischen einem kleineren renovierten Bad  (8×16,66m) für ca. 7 Mio Euro zzgl. der bereits ausgegeben Plankosten und einem größeren neuen Bad (10x25m) für ca. 14 Mio Euro. Beide Bäder ohne Sprungmöglichkeiten und damit kein Luxus. Beide offensichtlich geeignet, um Schwimmen zu lernen – sonst gäbe es ja aktuell auch keinen DLRG-Ortsverband. Von den Unterhaltskosten dem Gutachten von 2019 her ähnlich. Kurzum: Ist es uns die 6-7 Mio Euro Differenz wert? Wir hätten eine solche Entscheidung unseren Bürgerinnen und Bürgern zugetraut.

Kommentare sind geschlossen.