Im aktuellen Entwurf des Regionalplans ist das geplante Gewerbegebiet „Ruttenberg“ leider nicht vorgesehen. Die CDU Wenden wird alles unternehmen, damit der Ruttenberg im Regionalplan aufgenommen wird, da für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde die Entwicklung des Ruttenberg zwingend notwendig ist. Die heimische Presse hat die Problematik in ihrer Berichterstattung aufgenommen, wie im oben abgebildeten Artikel vom 30.1.2021 in der Westfalenpost deutlich wird. In den kommenden Monaten kommt es darauf an, die unterschiedlich am Verfahren Beteiligten von der Notwendigkeit und der Machbarkeit des Gewerbegebietes zu überzeugen.


Die letzte Ratssitzung vom 9. Dezember 2020 war in ihrem Verlauf durch zwei Themen bestimmt, die eine interessante Sicht auf die aktuell anstehenden Entscheidungen zulassen. Bürgermeister Clemens hat seine Haushaltsrede gehalten. Der neue Haushalt wurde durch den Kämmerer eingebracht. Es scheint so, als komme die Gemeidne im Jahr 2020 durch Bundeshilfen und Zuschüsse des Landes NRW noch mit einem blauen Auge davon. Doch für die kommenden Jahre zeigt sich, dass die Gemeinde zunehmend mit finanziell anspruchsvollen Herausforderungen konfrontiert sein wird. Der gut gefüllte Sparstrumpf wird in den kommenden Jahren – zumindest aus heutiger Sicht – langsam geleert werden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist sich die CDU bewusst, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionen gestemmt werden müssen, die wohlbekannt sind: Feuerwehrhäuser, Gesamtschule, Schwimmhalle, Grundschulen sind hier die zentralen Punkte. Zumindest die letzten drei Themen müssen dabei zusammen geplant, gedacht und zusammenhängend finanziert werden. Hierbei sollte man sich aus unserer Sicht hüten, Pflöcke für die konkrete Ausgestaltung einer Sache einzurammen, bevor nicht der grobe Rahmen der Gesamtausgaben halbwegs skizziert werden kann. Aus diesem Grunde sind wir froh, dass der Antrag der SPD, der von den Grünen unterstützt wurde, keine Mehrheit im Rat gefunden hat. Es wäre falsch, sich für einen Neubau der Schwimmhalle zu entscheiden, bevor auch nur annähernd klar ist, welcher Investitionsbedarf für die Grundschulen notwendig werden wird. Der schlussendlich getroffene Beschluss lässt nun die weitere Gestaltung offen: von der Sanierung bis zum Neubau der Schwimmhalle, was beides nun aufgrund des bestätigten Dringlichskeitsbeschlusses eventuell förderfähig ist. Mit einem von der CDU eingebrachten Antrag soll die Klärung der Fragen zur Grundschulsituation beschleunigt werden – und damit die Grundlage für die Entscheidungsfindung für alle anstehenden Investitionen inklusive der Schwimmhalle geschaffen werden.

In den Wortbeiträgen wurde übrigens denjenigen, die nicht für einen sofortigen Beschluss zum Neubau der Schwimmhalle seien, vorgeworfen, verantwortungslos zu handeln. Der Neubau sei doch günstiger als die Sanierung. Eine interessante Feststellung, wo doch das in Auftrag gegebene Gutachten auch das Gegenteil vermuten lässt. Darüber hinaus sind Betriebskosten, Folgeeffekte für Grund- und Gesamtschule sowie die Anwohner am Peter-Dassis-Ring zu bedenken. Bei den Befürwortern eines sofortigen Neubaus spielte dies keine Rolle. Auch die CDU strebt zeitnah einen Entscheidung der Themen an. Sie kann aber erst dann sinnvoll getroffen werden, wenn ein Mindestmaß an Anforderungen und damit an Kosten in den unterschiedlichen Bereichen deutlich ist. Mit Augenmaß zu agieren ist angesichts der skizzierten Finanzlage aus unserer Sicht umso wichtiger. Es wird sich zeigen, wie dies in den kommenden Sitzungen gelingen wird.

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wenden wurde am 9.12. vergeblich versucht, die aktuelle, rein pauschaliert höhere Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse anzupassen. Seit 2017 wird für die Ausschussvorsitzenden – mit Ausnahme der Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss und des Wahlprüfungsausschusses – die Aufwandentschädigung pauschal verdoppelt, obwohl die Vorsitzenden der Ausschüsse unterschiedlich stark zeitlich in Anspruch genommen werden. Damals wurde festgestellt, dass die Gesetzgebung auf Landesebene nachgebessert werden müsse, um dem gerecht zu werden. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.

Die Verwaltung hatte nun vorgeschlagen, dass man die zusätzliche Entschädigung nach der Anzahl der Sitzungen und somit aus Sicht der CDU aufwandgerecht gestalten wollte. Natürlich sind die Vorsitzenden der Ausschüsse besonders gefordert und daher ist es auch gerechtfertigt, dass diese eine höhere Entschädigung als die übrigen Gemeinderatsmitglieder erhalten. Doch wäre mit einer Anpassung an die Sitzungszahl über die Zahlung von Tagegeldern eine Entschädigung nach Aufwand und zugleich eine Einsparung möglich gewesen. Über die kommenden fünf Jahre immerhin in Höhe von ca. 40000 Euro…  Aus unserer Sicht war dies ein vernünftiger Kompromiss aus Anerkennung für das besondere Amt und zugleich angemessen je nach Belastung. Leider ist die Umsetzung nicht möglich

Für die Änderung wäre eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates notwendig gewesen: Angesichts der Befangenheit der aktuellen Ausschussvorsitzenden ein hohes Quorum. Interessant war dabei das Abstimmungsverhalten der UWG und der SPD. Statt klar zu sagen, dass man eine Reduktion ablehne, hat man sich enthalten. Eine aus unserer Sicht nicht gerade eine geradlinige Positionierung – zumal die Kritik des SPD-Fraktionsvorsitzenden, dass damit das Ehrenamt geschwächt werde, nicht nachvollziehbar ist, da den Ausschussvorsitzenden eine entsprechend höhere Entschädigung im Vergleich zu den „einfachen Mitgliedern“ gewährt worden wäre. Schade, dass die Chance vertan wurde, sowohl eine gerechtere und zugleich kostengünstigere Umsetzung der Entschädigung einzuführen.

Schauen wir mal, was die kommenden Sitzungen bringen werden…

Euer/ Ihr Bernd Eichert

Die CDU-Fraktion hat drei Anträge für die Sitzung im Dezember gestellt. Die Anträge behandeln die weitere Planung der Gutachten für die Situation der Grundschulen, zur weiteren Verteilung der Bauplätze und zum Umgang mit Fördermitteln.

Antrag zum Baulandmanagement

Die Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde Wenden ist sehr hoch. Nahezu alle Ortsteile sind hiervon betroffen. Den Wunsch nach einem Eigenheim im Wendschen begrüßen wir. Die CDU-Fraktion unterstützt die Entwicklung aller Ortschaften der Gemeinde Wenden. Die Bauwilligen benötigen für ihre Bauvorhaben dringend eine Perspektive. Deshalb fordern wir eine Planungsoffensive und stellen folgenden Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Rat spätestens in der März-Sitzung eine Termin-Planung vorzulegen, wie in allen Ortsteilen, für die Bedarfe vorhanden sind, Bauland erschlossen werden soll.

Antrag zur Situation an den Grundschulen

Angesichts des zurückgezogenen Vertrages mit dem ursprünglich beauftragten Büro Löttgen
und der Vergabe an das Büro GPE stellen sich für die CDU einige Fragen zur Gutachtensitu-
ation im Primarbereich, die im Zuge des folgenden Antrages beantwortet werden sollen.

Die CDU Fraktion beantragt hiermit,

  1. dass dem Rat das Pflichtenheft und die Zielsetzung, die mit dem Büro GPE vereinbart
    worden sind, zur Verfügung gestellt wird.
  2. dass dem Rat mitgeteilt wird, ob und wenn ja welche Unterschiede in den Auftrags-
    unterlagen im Vergleich zur vorherigen Beauftragung des Büros Löttgen bestehen.
  3. dass dem Rat ein Überblick über diejenigen Bestandteile der Vorarbeiten des Büros
    Löttgen gegeben wird, die durch GPE genutzt werden können.
  4. dass dem Rat der mit dem Büro GPE vereinbarte Zeitrahmen mitgeteilt wird.
  5. dass basierend auf der Einwohnermeldestatistik die Prognose der Schülerzahlen im
    Primarbereich bis zum Schuljahr 2024/2025 in der nächsten ABS-Sitzung vorzulegen
    ist.

Die CDU Fraktion strebt an, schnellstmöglich in der für die Entwicklung der Gemeinde so
wichtigen Frage der Schulentwicklung im Primarbereich entsprechende Klarheit für die zu-
künftige Entwicklung zu haben.

Antrag zur Berichterstattung bei Fördermitteln

Es gibt immer wieder im Rat und in den Fraktionen Diskussionen, ob Projekte förderfähig sind und ein Antrag erfolgt ist. In diesem Zusammenhang würden wir die Verwaltung bitten, zukünftig die im Rat der Gemeinde vertretenen Parteien Fraktionen zeitnah zu informieren über:

– Zeitpunkt der Antragstellung

– Maßnahme / Projekt

– Gewährung / Nichtgewährung der Fördermittel

Der Informationsbedarf zum o.g. Sachverhalt wäre u.E. gegeben, wenn den Fraktionen (hier den Fraktionsvorsitzenden) eine Kopie des Antrages in elektronischer Form übermittelt würde. Auf dem gleichen Weg könnte die Mitteilung über die Gewährung / Nichtgewährung der beantragten Fördergelder erfolgen. Des Weiteren wird um Einschätzung gebeten, wie die Gemeindeverwaltung den Vorschlag einschätzt, im Bereich der Fördermittelgenerierung eine interkommunale Zusammenarbeit oder eine gemeinsame Stelle bei der Kreisverwaltung anzustreben.

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